Vierfach bewahrt

Sicherheit

Für jede Lage der
beste Tarif

Maximale Sicherheit und Gegenseitigkeit – nach diesen Prinzipien arbeitet die Versorgungskasse seit über 100 Jahren. Um unseren Mitgliedern dies zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, setzen wir auf verschiedene Instanzen, die wir Ihnen gerne vorstellen möchten:

Aufsichtsbehörde

Die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG untersteht als regulierte Pensionskasse der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der BaFin berichten wir beispielsweise über folgende Bereiche bzw. holen die Genehmigung für diese Sachverhalte ein:

  • Neubestellung und Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern
  • Neubestellung und Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Neubestellung und Ausscheiden des Treuhänders
  • Neubestellung und Ausscheiden des verantwortlichen Aktuars
  • Änderungen der Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
  • Die gesamten Vermögensanlagen
  • Überschussverwendung

Treuhänder

Zur Sicherheit der Versicherten überwacht neben der BaFin ein bestellter Treuhänder das Sicherungsvermögen der Kasse. Die Bestellung, die Aufgaben und Befugnisse des Treuhänders sind im § 128 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geregelt. Der Treuhänder kann sich jederzeit über die ausreichende Bedeckung und Sicherstellung des Sicherungsvermögens informieren. Gemäß § 129 Abs. 1 VAG ist das Sicherungsvermögen so sicherzustellen, dass nur mit der Zustimmung des Treuhänders darüber verfügt werden kann.

Kapitalanlage

Wie werden meine Beiträge angelegt?

Als Verwalterin der ihr anvertrauten Gelder ist für die Versorgungskasse die langfristig stabile Kapitalanlage von zentraler Bedeutung.

Das vorrangige Ziel der Anlagepolitik der Versorgungskasse ist es, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Altersversorgungsver­pflichtungen sicherzustellen. Dabei bedingt die lange Dauer der Verpflichtungen spezielle Anforderungen an die Struktur des Kapitalanlagenbestandes. Die Anlagepolitik ist daher nicht auf eine Realisierung einer kurzfristigen Rendite ausgerichtet.

Ihr Kapitalanlagemanagement zielt darauf ab, unter den Grundsätzen der Mischung und Streuung bei einer hohen Sicherheit eine stabile, laufende und auskömmliche Verzinsung zu gewährleisten. Von daher ist es nicht das Ziel der Anlagepolitik, einen Vergleichsindex (engl. Benchmark) abzubilden oder eine Outperformance gegen diesen zu erzielen.

Die Kapitalanlage der Versorgungskasse erfolgt streng nach den in § 124 VAG und in der Anlageverordnung (AnlV), nebst dazugehörigen Rundschreiben, festgelegten Kapitalanlagegrundsätzen.

Die Versorgungskasse legt jährlich der Aufsichtsbehörde (BaFin) die Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik vor und veröffentlicht diese auf ihrer Homepage. Für die kurz- und langfristige Kapitalanlagesteuerung und zur Überwachung der Risiken dienen verschiedene Analyseinstrumente, beispielsweise werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, ob Kurs­verluste verkraftet werden können. Darüber hinaus besteht ein umfangreiches unterjähriges Berichtswesen gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Die Versorgungskasse wirbt zudem für ihr Altersversorgungssystem nicht mit ökologischen oder sozialen Merkmalen, auch wenn sie zu diesen Merkmalen allgemein oder im Zusammenhang mit dem Risikomanagement Aussagen trifft.

Risikomanagement

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung stellen wir uns den finanziellen, versicherungstechnischen und sonstigen Risiken einer Pensionskasse. Unser Risikomanagement begegnet diesen auf entsprechend vielfältige Weise.

Einzelheiten finden sich in der Information über die betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungskasse oder im Jährlichen Geschäftsbericht.

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