Gemeinsam gut beraten

Die Abwicklung

Für jede Lage der
beste Tarif

Um für die Beschäftigten Ihres Unternehmens eine betriebliche Altersversorgung über die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG aufzubauen, beraten wir Sie gerne persönlich und begleiten Sie durch die verschiedenen Phasen Ihrer Mitgliedschaft:

  • Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung: Hierin wird definiert, für welchen Personenkreis die betriebliche Altersversorgung gelten soll, außerdem die Beitragshöhe und die Aufteilung der Beiträge in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Eine Mitgliedschaftsvereinbarung, die nur für die Entgeltumwandlungen der Arbeitnehmer gelten soll, ist auch möglich.

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  • Implementierung der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen: Dies kann durch eine Betriebsvereinbarung, eine Arbeitsordnung oder Arbeitsverträge erfolgen. Bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung bzw. einer Arbeitsordnung sind wir gerne behilflich.
  • Aufnahme der Beitragszahlungen: Sie entnehmen den Gehältern Ihrer Beschäftigten die Arbeitnehmerbeiträge und führen diese (ggf. mit den Zuwendungen des Arbeitgebers) an uns ab. Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG) einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können weitere 4 % der BBG steuerfrei in die Betriebsrente eingebracht werden. Die Nutzung des gesamten Förderrahmens ist daher für privat Krankenversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte besonders vorteilhaft.

    Für die Arbeitnehmerbeiträge können Ihre Beschäftigten auch die staatliche Förderung gemäß § 10 a/Abschnitt XI  EStG (Riester-Förderung) in Anspruch nehmen. Für diese Beiträge besteht Einkommensteuer- und Sozialversicherungspflicht. Seit dem Jahr 2018 ist die Riester-Rente auch in der betrieblichen Altersvorsorge attraktiv, da der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Riester-Rente im Rentenbezug der privaten Riester-Rente gleichgestellt hat.

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  • Laufende Betreuung:
    • Möchten Sie Zu- oder Abgänge im versicherten Personenbestand melden, wenden Sie sich direkt an uns. Die benötigten Formulare hierzu können Sie direkt in unserem Download-Bereich herunterladen.
    • Wir sorgen dafür, dass die staatlichen Zulagen der Riester-Förderung den Versicherungskonten Ihrer Beschäftigten zugeteilt werden.
    • Ihre bei uns versicherten Mitarbeiter erhalten im Frühjahr jeden Jahres eine Mitteilung über den Stand ihrer Anwartschaft zum 31. Dezember des Vorjahres.
    • Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden sich Ihre Beschäftigten direkt an uns.
    • Kosten fallen für Sie als Arbeitgeber dabei nicht an.
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