Steuer- und sozialversicherungsfrei Es besteht die Möglichkeit, die Beiträge per Entgeltumwandlung zu zahlen. Die Entgeltumwandlung ist innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Keine Provisionen Bei uns fallen aufgrund des Verzichts auf einen Außendienst keine Abschlussgebühren und Provisionszahlungen an.
Flexibilität Sie können die Beitragszahlung flexibel gestalten und somit Ihrer Lebenssituation (z.B. Elternzeit, Sabbatical, entgeltlose Zeiten) anpassen.
Portabilität Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Einbringung bzw. Mitnahme des akkumulierten Kapitals möglich, selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Zusätzliche Leistungen Die Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung ist inklusive.
Keine Anrechnung Sie sind auch bei einer Arbeitslosigkeit auf der sicheren Seite, da die Ansprüche aus dem Vertrag bei uns nicht auf die Leistung (z.B. Hartz IV, Arbeitslosengeld II) angerechnet werden.