Aus Tradition vorgesorgt

Die Versorgungskasse

Für jede Lage der
beste Tarif

Die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen ist eine regulierte Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit Sitz in Kiel. Seit 1920 gestalten wir erfolgreich die betriebliche Altersversorgung unserer Mitglieder.

Sozial und persönlich

Als soziale Einrichtung ist sie von der Körperschaftsteuer befreit. Alle erwirtschafteten Gewinne stehen den Mitgliedern zu. Die rechtlichen Grundlagen beruhen auf den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) sowie auf der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versorgungskasse.

Vielfältig und sicher

Durch die Leistungen der Versorgungskasse soll insbesondere die finanzielle Absicherung der Versicherten im Rentenalter verbessert werden, aber auch eine Hinterbliebenenabsicherung und Leistungen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit sind vorgesehen. In der Versorgungskasse kann jedes Unternehmen Mitglied werden. Sie ist nicht auf bestimmte Unternehmen oder Branchen beschränkt. Die Mitgliedsunternehmen der Versorgungskasse können ihre betriebliche Altersversorgung über die Versorgungskasse durchführen. Dazu erteilen diese ihren Arbeitnehmern eine Versorgungszusage, die dann durch die Versorgungskasse erfüllt wird. Die Arbeitnehmer werden dafür als Mitglieder bei der Versorgungskasse angemeldet und erhalten als versicherte Personen einen eigenen Rechtsanspruch auf Leistungen. Wie dieser Rechtsanspruch genau aussieht, ist in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beschrieben.

Die Versorgungskasse untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (aba) sowie im Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK).

Verbund

Die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG hält sämtliche Anteile an der St. Georg Wohnungsbau GmbH. 

Nach oben