Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden, erhält die Versorgungskasse darüber eine Mitteilung Ihres Arbeitgebers. Die Versorgungskasse prüft dann, welche Rentenbausteine unverfallbar geworden sind. Diese unverfallbaren Rentenbausteine bleiben Ihnen dauerhaft erhalten. Die Versorgungskasse kommt anschließend auf Sie zu und stellt Ihnen vor, welche Möglichkeiten sich für Sie zukünftig ergeben. Rentenanwartschaften aus Entgeltumwandlungen sind sofort unverfallbar. Rentenanwartschaften, welche aus Beiträgen Ihres Arbeitgebers resultieren, können verfallbar sein. Aktuell gilt für Zusagen nach dem 01.01.2018 als generelle Regel, dass eine Anwartschaft unverfallbar ist, wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat und Sie das 21.Lebensjahr vollendet haben. Für einige Konstellationen können jedoch Sonderregelungen gelten.