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Häufige Fragen

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Um Ihnen einen guten ersten Überblick rund um die Versorgungskasse und die betriebliche Altervorsorge zu ermöglichen, haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Genauere Einzelheiten finden Sie darüber hinaus auch in den für Sie gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Was heißt betriebliche Altersversorgung (bAV)?

Was heißt betriebliche Altersversorgung (bAV)?

Von betrieblicher Altersversorgung (bAV) spricht man, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei bestehendem Arbeitsverhältnis Leistungen der Alters-, Invaliditäts-und/oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Oft ist damit eine Altersrente, also eine monatliche Zahlung zusätzlich zur gesetzlichen Rente gemeint. Manchmal werden aber auch Zahlungen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit und für Hinterbliebene vereinbart. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Eine Möglichkeit dabei ist, dass der Arbeitgeber bestimmte Beträge an eine Pensionskasse entrichtet, die dann im Leistungsfall die Rente zahlt.

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersversorgung über die Versorgungskasse im Vergleich zu einer privaten Altersvorsorge?

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersversorgung über die Versorgungskasse im Vergleich zu einer privaten Altersvorsorge?

Die Beiträge für die Versorgungskasse werden in der Regel aus dem Bruttoentgelt entrichtet. Sie können daher von Ersparnissen bei der Lohnsteuer und bei den Sozialabgaben profitieren. Erst in der Rentenbezugsphase fallen Steuern und Sozialabgaben an. In der Regel sind die individuellen Steuersätze dann niedriger als im Erwerbsleben. Die Versorgungskasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Dies bedeutet, dass die Versorgungskasse ihren Mitgliedern gehört. Gewinne müssen nicht an Aktionäre ausgeschüttet werden, sondern verbleiben in der Versorgungskasse und können dort für die Versicherten verwendet werden. Die Versorgungskasse erhält ihre Mitglieder über die Arbeitgeber, die Mitgliedsunternehmen der Versorgungskasse sind. Die Versorgungskasse benötigt somit keinen Außen-dienst und spart so etwaige Abschlusskosten. Davon profitieren Sie direkt, weil mehr von Ihrem Beitrag für die Altersversorgung angespart wird.

Was bedeutet es, Mitglied in der Versorgungskasse zu sein?

Was bedeutet es, Mitglied in der Versorgungskasse zu sein?

Die Versorgungskasse kennt zwei grundlegende Formen der Mitgliedschaft, aus denen sich alle weiteren Formen und auch Rechte ableiten. Damit ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bei der Versorgungskasse versichern kann, muss der Arbeitgeber Mitglied bei der Versorgungskasse werden (Mitgliedsunternehmen). In einem weiteren Schritt muss der Arbeitnehmer als persönliches Mitglied bei der Versorgungskasse angemeldet werden. Es gilt der Grundsatz, dass ohne Mitgliedschaft kein Versicherungsverhältnis begründet werden kann. Ein Mitglied hat damit Rechte und Pflichten gegenüber der Versorgungskasse erworben, so z. B. das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Somit kann das einzelne Mitglied zur Mitgestaltung der betrieblichen Altersversorgung bei der Versorgungskasse beitragen. Darüber hinaus erwirbt das Mitglied durch Beitragszahlungen Ansprüche gegen die Versorgungskasse, die im Leistungsfall geltend gemacht werden können. Näheres zu Rechten, Pflichten und wenn ein Leistungsfall vorliegt ist in der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versorgungskasse geregelt, die Sie in unserem Download-Bereich finden.

Was muss ich tun, um Mitglied der Versorgungskasse zu werden?

Was muss ich tun, um Mitglied der Versorgungskasse zu werden?

Zunächst sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn das Unternehmen bereits ein Mitglied der Versorgungskasse ist, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an, Ihre Entgeltumwandlung bei der Versorgungskasse durchführen zu lassen. Ist Ihr Unternehmen noch kein Mitglied bei der Versorgungskasse und Sie möchten, dass Ihre Entgeltumwandlung über die Versorgungskasse durchgeführt wird, fragen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Interesse hat, Mitgliedsunternehmen zu werden. Eine entsprechende Mitgliedschaftsvereinbarung finden Sie im Download-Bereich.

Was versteht man unter Rentenbausteinen und Anwartschaft?

Was versteht man unter Rentenbausteinen und Anwartschaft?

Ihre gezahlten Beiträge wandelt die Versorgungskasse mit den jeweiligen Rentenfaktoren in Rentenbausteine um. Mit dem ersten Beitrag erwerben Sie damit eine Anwartschaft auf Altersrente und nach einer Wartezeit von 36 Beitragsmonaten besteht zusätzlich auch eine Anwartschaft auf Hinterbliebenen- und Invalidenrente. Mit jedem Beitrag, der für Sie eingezahlt wird, wächst Ihre Anwartschaft. Im Leistungsfall können Sie die Anwartschaft dann gegenüber der Versorgungskasse geltend machen und Ihre Rente beantragen. Ein Leistungsfall muss nicht eine Hinterbliebenen- oder Invalidenrente sein, auch die Altersrente ist ein Leistungsfall.

Kann ich die Entgeltumwandlung über die Versorgungskasse kündigen?

Kann ich die Entgeltumwandlung über die Versorgungskasse kündigen?

Damit Sie eine Entgeltumwandlung über die Versorgungskasse durchführen können, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung schließen. Ihr Arbeitgeber überweist dann den vereinbarten Betrag an die Versorgungskasse. Wenn Sie keine Beiträge mehr an die Versorgungskasse zahlen möchten, müssen Sie sich daher mit Ihrem Arbeitgeber über eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung austauschen. Ihr Arbeitgeber informiert wiederum die Versorgungskasse über diese neue Vereinbarung. Ihre Anwartschaft bleibt dann beitragsfrei bei der Versorgungskasse bestehen. Über die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft kann allerdings erst bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entschieden werden. Freiwillige Mitglieder hingegen können jederzeit die Beitragszahlung einstellen. Die Versicherung wird dann beitragsfrei fortgeführt und die freiwillige Mitgliedschaft wandelt sich in eine ruhende Mitgliedschaft um.

Was geschieht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Was geschieht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden, erhält die Versorgungskasse darüber eine Mitteilung Ihres Arbeitgebers. Die Versorgungskasse prüft dann, welche Rentenbausteine unverfallbar geworden sind. Diese unverfallbaren Rentenbausteine bleiben Ihnen dauerhaft erhalten. Die Versorgungskasse kommt anschließend auf Sie zu und stellt Ihnen vor, welche Möglichkeiten sich für Sie zukünftig ergeben. Rentenanwartschaften aus Entgeltumwandlungen sind sofort unverfallbar. Rentenanwartschaften, welche aus Beiträgen Ihres Arbeitgebers resultieren, können verfallbar sein. Aktuell gilt für Zusagen nach dem 01.01.2018 als generelle Regel, dass eine Anwartschaft unverfallbar ist, wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat und Sie das 21.Lebensjahr vollendet haben. Für einige Konstellationen können jedoch Sonderregelungen gelten.

Wie teile ich eine geänderte Bankverbindung oder eine neue Anschrift mit?

Wie teile ich eine geänderte Bankverbindung oder eine neue Anschrift mit?

Eine geänderte Bankverbindung oder eine neue Anschrift teilen Sie der Versorgungskasse am besten in einem Brief oder mit einer Karte mit. Bitte nennen Sie dabei Ihre Vertragsnummer oder Ihr Geburtsdatum und die alte Anschrift oder die Bankverbindung. Die Änderung Ihrer Anschrift können Sie auch per E-Mail an info@versorgungskasse.de mitteilen. Eine Änderung Ihrer Bankverbindung können wir nicht per E-Mail entgegennehmen. Wir benötigen die Mitteilung der neuen Bankverbindung eigenhändig unterschrieben im Original.

Sollten Sie weitere Fragen haben, die wir Ihnen an dieser Stelle nicht beantworten konnten, können Sie sich darüber hinaus unsere erweiterten FAQs bequem herunterladen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch beratend zur Verfügung.

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