Zum 01.07.2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten und hat Auswirkungen auf den Pflegeversicherungsbeitrag. Dies betrifft Kinderlose und Eltern mit mehreren Kindern.
Weitergehende Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt zur Änderung des Pflegeversicherungsbeitrages.