Die Kurznachweise zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) für die Pensionskassenzusagen des Arbeitgebers mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 werden Ende Juni versendet.
Alle Mitgliedsunternehmen, die mit der Versorgungskasse eine entsprechende Vereinbarung über die Bereitsstellung der Nachweise geschlossen haben, erhalten Ihren Kurznachweis jährlich automatisch bis zum 31. Juli.