Ihre Arbeitnehmer im Blick

Überschüsse

Für jede Lage der
beste Tarif

Die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass es keine Kapitaleigner gibt, die einen Anspruch auf einen Teil des erwirtschafteten Überschusses haben – z.B. durch Dividenden, welche ausgeschüttet werden müssten. Vielmehr verbleiben die Überschüsse in der Versorgungskasse und somit bei den Versicherten.

Zugunsten aller Mitglieder

Der verteilungsfähige Überschuss wird im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellt. Satzungsgemäß sind mindestens 5 % des Überschusses der Verlustrücklage zuzuführen, bis diese die aufsichtsrechtlich erforderliche und in der Satzung vorgegebene Höhe erreicht hat. Bei Bedarf, beispielsweise wenn zur Erfüllung der Solvabilitätsanforderungen ein höherer Betrag erforderlich ist, können auch mehr als 5 % der Verlustrücklage zugeführt werden. Dadurch wird die langfristige Erfüllbarkeit der Verträge aller Versicherter gestärkt.

Ein etwaiger weiterer Überschuss wird für die Beitragsrückerstattung (RfB) zurückgestellt. Diese RfB wiederum wird zur Erhöhung der Leistungen (Renten und Anwartschaften) verwendet. Über diese Verwendung wird in der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars und des Vorstandes der Versorgungskasse entschieden. Die finale Entscheidung muss dann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden.

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