Aufsichtsbehörde

Die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Der BaFin legen wir z. B. Rechenschaft ab über folgende Bereiche:

  • Neubestellung und Ausscheiden von Vorständen
  • Änderungen der Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
  • Verwendung des Anlagevermögens
  • Sitzungen unseres Aufsichtsrates und die dort entschiedenen Sachverhalte
  • Überschussverwendung