Die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Der BaFin legen wir z. B. Rechenschaft ab über folgende Bereiche:
- Neubestellung und Ausscheiden von Vorständen
- Änderungen der Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
- Verwendung des Anlagevermögens
- Sitzungen unseres Aufsichtsrates und die dort entschiedenen Sachverhalte
- Überschussverwendung