Ob die gesetzliche Rente in Zukunft ausreicht, um seinen Lebensstandard zu halten, muss jeder Einzelne für sich entscheiden. Die Lebenssituationen sind schließlich sehr unterschiedlich. Allerdings lassen aktuelle Zahlen vermuten, dass sich eine Versorgungslücke auftut.
Das richtige Konzept bei der Altersvorsorge ist der Schlüssel, um das Risiko der Altersarmut wirksam zu minimieren. Mit der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über die Versorgungskasse haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versorgungslücke deutlich zu verringern.
Als regulierte Pensionskasse bietet die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG Ihnen eine betriebliche Altersversorgung in Form von Rentenversicherungen.
Die Renten ergeben sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge unter Verwendung von altersabhängigen Verrentungsfaktoren. Es werden keine Abschlusskosten oder Provisionen berechnet. Da die Tarife der Versorgungskasse ungezillmert sind, besteht bereits ab dem ersten Beitrag ein Anspruch auf Altersrente.
Die Höhe der Beiträge hängt von der entsprechenden Vereinbarung zwischen der Versorgungskasse, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ab, sodass eine hohe Flexibilität gewährleistet ist. Während der Mitgliedschaft können die Anwartschaften durch Überschussbeteiligungen steigen.
Bereits nach den ersten 36 Beitragsmonaten der Mitgliedschaft besteht dabei ein Anspruch auf:
Sobald einer dieser Versorgungsfälle eintritt und der (verstorbene) Versicherte die Wartezeit von 36 Beitragsmonaten erfüllt hat, zahlt die Versorgungskasse eine entsprechende Leistung. Auch wenn Sie sich als Leistungsempfänger bereits in der Auszahlungsphase befinden, können die Renten entsprechend der Überschussbeteiligung noch steigen.
Durch die Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung können sich durch Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhebliche Finanzierungsvorteile ergeben. Näheres hierzu erfahren Sie im Bereich „Staatliche Förderungen“.
Regulierte Pensionskassen, wie die Versorgungskasse, sind Versicherungsgesellschaften, die als Spezialanbieter für betriebliche Altersversorgung tätig sind. Als solche verzichten wir auf Werbung, einen Außendienst und Provisionszahlungen. Wir sind als soziale Einrichtung anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Daher kann die Versorgungskasse hervorragende Leistungen erbringen.
Der Zugang zu den Pensionskassen ist jedoch in der Regel an bestimmte Arbeitgeber geknüpft (betriebliche oder branchengebundene Pensionskassen). Daneben gibt es auch einige überbetriebliche Pensionskassen, die für alle Branchen und Unternehmen offen sind. Zu diesen gehört auch die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG.
Als soziale Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung dürfen wir keine Einzelmitglieder aufnehmen. Versicherungen sind nur für die Beschäftigten eines Arbeitgebers möglich, sofern dieser eine Mitgliedschaftsvereinbarung mit der Versorgungskasse abschließt.