Über die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG können Arbeitnehmer Anwartschaften auf eine lebenslange Betriebsrente aufbauen. Aber auch Sie als Arbeitgeber profitieren von der Einrichtung eines Versorgungswerkes über unsere Pensionskasse:
- Sollten Sie als Arbeitgeber Beiträge zahlen, können Sie diese bei der Einkommensteuer als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 c EStG geltend machen.
- Qualifiziertes Fachpersonal können Sie leichter anwerben, wenn Sie eine attraktive betriebliche Altersversorgung aufweisen.
- Die Fluktuation im Personalbestand kann ggf. durch eine bestehende betriebliche Altersversorgung reduziert werden.
- In Ihrer Bilanz vermeiden Sie Rückstellungen, wie sie z. B. durch Direktzusagen verursacht werden.
- Bei Entgeltumwandlungen Ihrer Beschäftigten innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (BBG) sparen Sie Ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.