Rechtsanspruch

Ab dem 01.01.2002 haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung. Zusätzlich wird diese Altersversorgung steuerlich deutlich besser als in der Vergangenheit gefördert.

Wenn Sie hier nicht rechtzeitig tätig werden, kann Ihr Unternehmen mit einer Vielzahl von Beschäftigten konfrontiert werden, für die Sie die umgewandelten Entgelte an ebenso viele Versicherungsgesellschaften, Banken, etc. abführen müssen. Die Folge wäre ein erheblicher Mehraufwand an Verwaltung für Ihr Unternehmen.

Damit dies nicht passiert, sollten Sie mit uns sprechen.

Wir zeigen Ihnen, wie sich dieser Rechtsanspruch einfach, verwaltungsarm und ohne große Haftungsrisiken für Sie als Arbeitgeber umsetzen lässt. Wenn Sie Ihre betriebliche Altersversorgung mit uns durchführen, gibt Ihnen das Gesetz die Möglichkeit, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Ihre Beschäftigten können abschließend an uns verwiesen werden.

Mit uns können Sie den beschriebenen Rechtsanspruch kanalisieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Ihre Arbeitnehmer langfristig sichere Ansprüche auf eine lebenslange Betriebsrente erwerben.

Haftungsrisiken für Sie als Arbeitgeber sind weitgehend minimiert, da unsere Vermögensanlagen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und aufgrund der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hohe Sicherheitsstandards erfüllen.